SPD, BGI und ÖDP halten Erklärungen nicht für ausreichend

18. Februar 2020

PRESSEERKLÄRUNG

Für die Stadtratsfraktionen von SPD, BGI und ÖDP ist der Fall der Lärmschutzmauer an der Manchinger Straße nach dem Vortrag von Rechtsanwalt Fritz Kroll im Stadtrat noch nicht erledigt. Wie die Fraktionsvorsitzenden Achim Werner und Christian Lange sowie Gruppensprecher Raimund Köstler erklären, werfen die Ausführungen Krolls weitere Fragen auf.

So ziehen SPD, BGI und ÖDP die Objektivität und Unabhängigkeit Krolls in Zweifel, nachdem dieser die Interessen der ursprünglichen Käufer des Gebäudes vertreten hat, das diese später an Ex-OB Alfred Lehmann weiterveräußerten. Es stelle sich außerdem die Frage, warum die Stadt nicht bereits bei ihrer Stellungnahme gegenüber den Journalisten von pro Recherche auf die Verpflichtung zur Errichtung der Lärmschutzwand in den Kaufverträgen für die Gebäude an der Manchinger Straße eingegangen ist.

Außerdem fragen sich SPD, BGI und ÖDP, was denn die Erkenntnisse der internen Arbeitsgruppe sind, deren Einsetzung OB Christian Lösel nach der Veröffentlichung des pro Recherche-Artikels angekündigt hat. Die Frage ist auch, ob das Rechtsreferat mit dem erfahrenen Juristen Dirk Müller an der Spitze nicht auch in der Lage gewesen wäre, den Sachverhalt zu beurteilen oder ob der Ombudsmann, der seit kurzem für die Stadt mögliche Complianceverstöße prüft, die Causa nicht genauso gut hätte untersuchen können.

In diesem Zusammenhang kritisieren die Stadträte die hohen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass nicht zum ersten Mal externe Rechtsanwälte damit beauftragt werden, im Gremium oder in der Öffentlichkeit aufkommende Fragen zu strittigen Themen der Kommunalpolitik zu beantworten. SPD, BGI und ÖDP wüssten gerne, wie hoch die Rechtsanwaltskosten in Summe sind, die durch die vorherigen Recherchen und die Auftritte von Rechtsanwalt Kroll im Stadtrat in den letzten drei Jahren angefallen sind. Die Kanzlei wurde ja außerdem nicht nur von der Stadt, sondern auch vom Klinikum beauftragt, zum Beispiel um den Lehmann-Prozess zu beobachten. Bei Stundensätzen im mittleren dreistelligen Bereich kommt da nach Einschätzung der Fraktionen eine gewaltige Summe zustande.

Auch die Zweifel am Sinn der Lärmschutzwand sind nach Auffassung von SPD, BGI und ÖDP noch nicht ausgeräumt. Sie fordern deshalb Einblick in alle drei zwischen 2009 und 2012 erstellten Gutachten zur Notwendigkeit eines Lärmschutzes an der Manchinger Straße. Notfalls sollten die Gutachter in den Verwaltungsrat der IFG oder in den Stadtrat eingeladen werden, um mehr Licht in das Dunkel zu bringen.

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