Wir möchten Sie bitten, uns mit einer Spende zu unterstützen. Sie können damit einen Beitrag zur lebendigen Demokratie in Ingolstadt leisten. Unabhängig von parteipolitischen Positionen ist jede Parteispende ein Geschenk an das Gemeinwesen und stärkt unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung.
Ihre Parteispende können Sie steuerlich geltend machen (siehe unten).
Hier das Spendenkonto:
SPD Ingolstadt
Sparkasse Ingolstadt
BLZ 721 500 00
Konto.Nr. 5538
IBAN: DE02721500000000005538
BIC: BYLADEM1ING
Betreff: „Spende“
Sie erhalten nach Eingang der Spende umgehend eine Spendenquittung. Bitte vermerken Sie dazu Ihre Anschrift auf der Überweisung.
Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gem. § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro). Aufgrund von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt die Steuerersparnis etwas mehr als die Hälfte der Spendensumme. So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme. Werden pro Kalenderjahr mehr als 1.650 Euro (bzw. mehr als 3.300 Euro bei Zusammenveranlagung) an Parteien gespendet, kann der übersteigende Teil der Spendensumme gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Für diesen Teil gilt erneut eine Grenze von 1.650 Euro (Zusammenveranlagung 3.300 Euro). Da hierdurch lediglich das zu versteuernde Einkommen gemindert wird, hängt die Steuerersparnis für diesen Teil vom persönlichen Steuersatz ab. Werden mehr als 3.300 Euro (bei Zusammenveranlagung 6.600 Euro) jährlich an politische Parteien gespendet, ist der übersteigende Teil nicht mehr steuerlich begünstigt. Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können Parteispenden nicht absetzen.