Änderungs- und Ergänzungsantrag der SPD- Stadtratsfraktion zu Tagesordnungspunkt 9.3 der Stadtratssitzung am 21.02.2017

22. Februar 2017

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu Tagesordnungspunkt 9.3 der heutigen Stadtratssitzung stellen wir folgenden

Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Kaufkraftindexes in Ingolstadt eine Aufstockung der Regelsätze bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) sowie bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) zu prüfen. Der Stadtrat empfiehlt, nach dem Vorbild der Landeshauptstadt München, die Bezieher der vorgenannten Leistungen angesichts des hohen Miet- und Preisniveaus in Ingolstadt in die Lage zu versetzen, mit höheren Regelsätzen dieses Preisniveau auszugleichen. Die Auswirkung höherer Regelsätze auf den Haushalt der Stadt sind dem Stadtrat darzustellen.

Begründung:

Zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums räumt das SGB XII ausdrücklich die Möglichkeit ein, die vom Bund vorgegebenen Regelsätze bei der Hilfe zum Lebensunterhalt anzuheben bzw. bei der Grundsicherung aufzustocken. München hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Regelsatz bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. bei der Grundsicherung für den Haushaltsvorstand bzw. für Alleinstehende um 29 Euro erhöht. Für Kinder gibt es zwischen 10 und 15 Euro mehr. Mit den höheren Regelsätzen würden die Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung in die Lage versetzt, ohne die Gefahr einer Stigmatisierung bestimmte Leistungen selbst finanzieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Achim Werner
Fraktionsvorsitzender

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