Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden
Antrag:
Die beabsichtigte städtische Kindertageseinrichtung in Containerbauweise auf dem Grundstück Flur Nummer 1431/7 am Kreisel Gerolfinger-, Ecke Krumenauer Straße wird an dieser Stelle lediglich als vorübergehendes Provisorium errichtet.
Wenn das im Baugebiet Am Samhof auf der Bedarfsfläche für Kindergarten und Kita vorgesehene Gebäude fertig gestellt ist, zieht die Kindertageseinrichtung mit zwei Kindergartengruppen und vier Krippengruppen von dem Provisorium am Kreisel Gerolfinger, Ecke Krumenauer Straße in das Kindergartengebäude am Samhof um.
Die im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 107 H Am Samhof vorgesehene Bedarfsfläche für Kindergarten in der nordöstlichen Ecke des Baugebiets Am Samhof bleibt im Umlegungsverfahren für diesen Zweck erhalten.
Das aus Containern bestehende Provisorium am Kreisel Gerolfinger, Ecke Krumenauer Straße wird wieder abgebaut.
Der auf dieser Fläche im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 107 H vorgesehene Baukörper (eingeschossig die Osthälfte und dreigeschossig die Westhälfte) wird, falls notwendig, entsprechend auf der Osthälfte erhöht, um dem Raumbedarf gerecht zu werden. Der Bebauungs-und Grünordnungsplan (Aufstellungsbeschluss vom 27.10.2016, noch kein Satzungsbeschluss) ist entsprechend zu ändern.
Begründung:
Das für die städtische KITA vorgesehene Grundstück Flur Nummer 1431/7 ist aufgrund seiner Lage unmittelbar an dem stark befahrenen Kreisel Gerolfinger-, Ecke Krumenauer Straße nach unserer Auffassung als Standort für eine Kindertagesstätte nicht geeignet. Auch wenn in der Beschlussvorlage V0057/17 als Begründung die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellte Luftschadstoffberechnung für das Jahr 2016 unter den Grenzwerten gelegen hat, so ist aufgrund der Baugebiete im Westen, vor allem aber wegen einer deutlichen Zunahme des LKW-Verkehrs auf der IN 2 (Gerolfinger Straße) mit einer Zunahme der Feinstaubbelastung in den kommenden Jahren zu rechnen.
Gerade an Orten, an denen sich überwiegend Kinder im Kleinkind- und Vorschulalter aufhalten, sollte man es tunlichst vermeiden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte auszureizen; denn die körperliche Abwehr von Kindern bildet sich erst mit dem Heranwachsen bis zum Jugendlichen aus. Die Tatsache, dass Feinstaub kausal für Krebserkrankungen sein kann, ist nicht wegzudiskutieren. Dafür sollten mit einer KITA an diesem Standort nicht die Grundlagen gelegt werden. Außerdem halten wir eine Luftschadstoffmessung für zuverlässiger als eine bloße Berechnung. Außerdem verursachen derzeit 14 700 Fahrzeuge (in Zukunft voraussichtlich mehr) pro Tag eine erhebliche permanente Lärmbelastung, welche für die weitere Entwicklung von Klein- und Kleinstkindern alles andere als förderlich ist.
Deshalb ist angesichts der Notwendigkeit der unverzüglichen Errichtung von KITA-Plätzen der Errichtung eines Provisoriums in Containerbauweise an diesem für eine KITA ungeeigneten Standort zuzustimmen mit der Perspektive eines Umzugs in absehbarerer Zeit in ein zu errichtendes Kindergartengebäude auf der vorgesehenen Bedarfsfläche im Baugebiet am Samhof.
Die verkehrsgünstige Lage am Kreisel für die bringenden und abholenden Eltern ist kein Argument, denn es geht um die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder und nicht um die Bequemlichkeit der Eltern. Wäre die verkehrsgünstige Lage das allein ausschlaggebende Kriterium, dann wäre aus dieser Sicht die Grünfläche im Inneren des AUDI Kreisels ein idealer Standort.
zu 2 – 5) Im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 107 H für das Baugebiet am Samhof ist in der nordöstlichen Ecke eine Bedarfsfläche für Kindergarten vorgesehen. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Stadtratssitzung am 27. Oktober 2016. Ein Satzungsbeschluss für dieses Baugebiet ist bis jetzt noch nicht erfolgt. Die Bedarfsfläche für Kindergarten im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 107 H liegt direkt an der Krumenauer Straße und kann ohne Schwierigkeiten vorab von dieser auch erschlossen werden. Auf dieser Bedarfsfläche ist ein größerer Baukörper vorgesehen, dessen östliche Hälfte eingeschossig sein soll und dessen westliche Hälfte dreigeschossig geplant ist. Da noch kein Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 107 H bislang vom Stadtrat verabschiedet wurde, ist es leicht möglich, auch den östlichen Teil des vorgesehenen Baukörpers, falls erforderlich, zwei- oder gar dreigeschossig zu planen.
Der Vorteil dieses Standortes liegt darin, dass die KITA an dieser Stelle in unmittelbarer Nähe der INVG-Haltestelle Klinikum bestens an die verschiedensten Linien des ÖPNV angebunden ist. Da im Baugebiet am Samhof 260 Wohnungen geplant sind, welche voraussichtlich überwiegend von jungen Familien bezogen werden, liegt die KITA an dieser Stelle fußläufig zu diesen Wohnungen. Eltern können von hier aus ihre Kinder bringen bzw. holen, ohne ein Fahrzeug dafür bewegen zu müssen. Laut Plan ist das für Kindergarten vorgesehene Gebäude von der Krumenauer Straße zurückgesetzt. Auf der Krumenauer Straße ist in diesem Bereich durchgehend Tempo 30 vorgeschrieben, sodass abgesehen von den Bussen des ÖPNV hier wenig Schwerverkehr stattfindet. Von der Feinstaubbelastung her gesehen ist diesem Standort gegenüber dem in der Beschlussvorlage V0057/17 vorgesehen Standort der Vorzug zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Robert Bechstädt
Stadtrat
gez. Veronika Peters Stadträtin
gez. Dr. Manfred Schuhmann Stadtrat
gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender