Fragestunde: Grundstückserwerb am Samhofgelände

10. Februar 2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Zusammenhang mit den Provisionszahlungen an den ehemaligen Oberbürgermeister Dr. Alfred Lehmann im Zusammenhang mit dem Grunderwerb beim Samhofgelände stelle ich folgende Fragen gemäß Paragraf 60 der Geschäftsordnung des Stadtrats:

  1. Trifft es zu, dass der Ehemann einer Grundstückseigentümerin beim damaligen Leiter der städtischen Pressestelle nachgefragt hat, wer der Ansprechpartner der Stadt beim Erwerb der Grundstücke auf dem Samhofgelände sei?

  2. Wurde Oberbürgermeister Dr. Lösel oder das zuständige Liegenschaftsamt über die Anfrage des Ehemannes informiert?

  3. Gibt es eine Erklärung dafür, dass der Ehemann auf seine Anfrage hin nicht vom Oberbürgermeister oder vom Liegenschaftsreferenten, sondern vom damaligen Stadtrat Dr. Lehmann kontaktiert wurde?

  1. Sieht der Oberbürgermeister in der Nichtinformation durch den Leiter der Pressestelle eine Verletzung der Treuepflicht durch diesen Mitarbeiter?

  2. Wie bewertet der Oberbürgermeister das Verhalten der Beteiligten unter Berücksichtigung der Provisionszahlungen an Herrn Dr. Lehmann?

Mit freundlichen Grüßen gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender

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