Gebührenerlass für Veranstaltende von Festen und Feiern bis zur Fertigstellung der Fußgängerzone

24. Juli 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebühren und Kosten für ehrenamtliche und öffentliche Einrichtungen sowie für private Veranstalter bei der Abhaltung von Festen und Feiern zu erlassen.

  2. Der Gebührenerlass soll bis zur Fertigstellung der Fußgängerzone erfolgen.

Begründung:

Der Umbau der Ingolstädter Fußgängerzone stellt nach wie vor eine hohe Belastung für die Ingolstädter Bürger dar. Insbesondere Geschäftsinhaber leiden unter dem Neubau, da sie mit Umsatzverlust aufgrund niedrigerer Kundenfrequenzen rechnen müssen.

Die Ingolstädter Fußgängerzone ist ein zentraler Begegnungsraum für eine vielfältige Stadtgesellschaft und ein wesentliches touristisches Ziel. Die Fußgängerzone ist im Moment aufgrund des von der Baustelle verursachten Lärmes und Schmutzes schlecht frequentiert. Sie stellt in allem eine Behinderung für Bürger und Besucher der Stadt dar.

Die Neugestaltung der „Zentralen Fußgängerzone“ ist ohne Frage ein gesamtstädtisches und zukunftsweisendes Anliegen. Vor allem zur Sommerzeit sollten die Bürger der Stadt die Altstadt genießen dürfen. Wir wünschen uns auch während der Umbauphase eine lebendige Innenstadt.

Um Anreize für das Abhalten von Veranstaltungen zu schaffen, sollten Veranstaltende, die mit öffentlichen Festivitäten Frequenz in die Innenstadt bringen, von den anfallenden Gebühren und Kosten während der Sanierung der Fußgängerzone befreit werden können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Veronika Peters Stadträtin

gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender

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