Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident,
angesichts des vorliegenden Sachverhaltes erlauben wir uns, der Überschrift den folgenden Titel zu geben:
“Quod licet Jovi, non licet bovi?”
“Was Jupiter gestattet ist, darf noch lange nicht jedes Rindvieh”, über diesen doch etwas ar-roganten Satz unserer Lateinlehrer zur Dokumentierung von Unterschieden ärgerten wir uns schon als Schüler des Humanistischen Gymnasiums.
Und doch fühlten wir uns an genau diesen Satz erinnert, als wir gestern von Mitarbeitern des Klinikum Ingolstadt von den Reden und deren Inhalt, vor allem von der des derzeitigen Interimsgeschäftsführers des Klinikums bei der gestrigen Personalversammlung erfuhren.
Die Sitzungen des Aufsichtsrates der Klinikum Ingolstadt GmbH finden stets unter Aus-schluss der Öffentlichkeit statt und sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sind zur absoluten Verschwiegenheit auch gegenüber ihren eigenen Fraktionen, welche sie in diesen entsandt haben, verpflichtet.
Auch die Sitzungen der Versammlung des Krankenhauszweckverbandes, dem Alleingesellschafter der Klinikum Ingolstadt GmbH, finden seit Herbst letzten Jahres nahezu ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung statt. Auch hier wird seitens des Vorsitzenden und seines Stellvertreters immer wieder auch unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen auf die Verschwiegenheitspflicht der Verbandsräte hingewiesen.
Inzwischen werden den Verbandsräten die Protokolle nicht einmal mehr zugesandt, obwohl der Krankenhauszweckverband nach § 53 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung dazu verpflichtet ist. Eine Ausnahmeregelung davon ist weder in der Geschäftsordnung noch in der Satzung zu finden. Ein Antrag zu einer entsprechenden Änderung von Geschäftsordnung oder Satzung wurde an die Krankenhauszweckverbandsversammlung unseres Wissens von keiner Seite jemals eingereicht.
Um so befremdlicher war es, als wir erfuhren, dass der Interimsgeschäftsleiter des Krankenhauszweckverbandes Inhalte eines anonymen Briefes, der den Verbandsräten vergange-nen Freitag in nichtöffentlicher Sitzung unter dem Hinweis auf absolute Verschwiegenheit vorgelesen wurde, vor großem Publikum in seiner Rede auf der Personalversammlung zum Besten gegeben hat. Da wir unsere Verschwiegenheitspflicht ernst nehmen, können wir im Detail nicht mehr dazu preisgeben.
Doch damit nicht genug. Der Interimsgeschäftsführer hat darüber hinaus in seiner Rede am Montag über konkrete Details, Personen, Fakten und Zusammenhänge von der Hausdurchsuchung, welche vergangene Woche von der Staatsanwaltschaft im Gebäude des Klinikum Ingolstadt durchgeführt worden ist, gesprochen. Auch hier sind wir dem Grundsatz der Verschwiegenheit verpflichtet, so dass keine Einzelheiten preisgegeben werden können.
Dennoch werfen sich in diesem Zusammenhang einig brisante Fragen auf:
War der Interimsgeschäftsleiter bzw. Interimsgeschäftsführer zu solch einem Vorgehen autorisiert?
Wenn ja, wer hat ihn dazu autorisiert?
Hätte eine derartige Erlaubnis, was die Zuständigkeit des Krankenhauszweckver- bandes betrifft, durch Beschluss der Verbandsversammlung erteilt werden müssen?
Hätte eine derartige Erlaubnis, was den Verantwortungsbereich des Aufsichtsrates der Klinikum Ingolstadt GmbH, von diesem durch Beschluss erteilt werden müssen?
Wie ist das Verhalten des Interimsgeschäftsleiters bzw. des Interimsgeschäftsführers (es handelt sich um ein und dieselbe Person) bei der Personalversammlung am vergangenen Montag arbeits- und gesellschaftsrechtlich zu bewerten?
Diese Fragen stellen sich vier Personen, welche sich wie „boves“ (lat. bos, bovis = das Rind) vorkommen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Robert Bechstädt Stadtrat, Verbandsrat
gez. Dr. Anton Böhm Stadtrat, Verbandsrat, Aufsichtsrat der Klinikum GmbH
gez. Dr. Manfred Schuhmann Stadtrat, Verbandsrat
gez. Petra Volkwein Stadträtin, Verbandsrätin