Offener Brief der SPD- Stadtratsfraktion: Fehlerhafte Rechtsanwendung bei Hartz IV Bescheiden

01. August 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bild Zeitung berichtet heute über eine fehlerhafte Rechtsanwendung in den deutschen Jobcentern beim Erteilen der Hartz IV Bescheide. Dabei fällt auf, dass in Ingolstadt Hartz IV Empfänger bei den Bescheiden die bundesweit zweithöchste Fehlerquote hinzunehmen haben.

Bei 177 Widersprüchen im ersten Halbjahr 2018 bekamen die Kläger in 70 Fällen Recht. Das entspricht einer Fehlerquote von 39,5 %. Die Stellungnahme der städtischen Pressestelle verweist darauf, dass nur zwischen 1 und 2 % der Widersprüche fehlerhaft sind. Nach Auffassung der SPD- Fraktion hilft das den Betroffenen aber nicht weiter.

Die bundesweit zweithöchste Fehlerquote bei den Bescheiden sollte für den Stadtrat Anlass sein, den Gründen auf die Spur zu gehen. In den Berichten des Jobcenters wird lediglich auf eine Erledigung der Widersprüche hingewiesen und nicht auf die Fehlerhaftigkeit.

Wir fordern deshalb, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses zu setzen, die Gründe für die hohe Fehlerquote darzulegen und Maßnahmen vorzustellen, wie die Fehlerquote verringert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender

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