Die Mieter in Ingolstadt werden bei der Berechnung des Wohngeldes benachteiligt. Schuld daran ist die Einstufung der Stadt in die Mietstufe III, die dem hiesigen Mietniveau nach Auffassung der SPD-Stadtratsfraktion in keiner Weise mehr gerecht wird. Insgesamt gibt es sechs Mietstufen.
Die Sozialdemokraten beantragen deshalb, dass sich der Stadtrat mit einer Resolution an das zuständige Bundesinnenministerium wendet mit dem Ziel, Ingolstadt in eine höhere Mietstufe zu bringen. Zu diesem Zweck soll das Ministerium die derzeit für Ingolstadt geltende Mietstufe III überprüfen und der Entwicklung der Mieten anpassen.
Die Mieter in unserer Stadt haben mehr als fast alle anderen Städte in Deutschland unter einer Explosion der Mieten zu leiden. Dies ist jetzt schon seit einigen Jahren zu beobachten. Eine Anpassung der Mietstufe ist trotz mehrerer Vorstöße der Stadtverwaltung im vormaligen Bundesumwelt- sowie im jetzigen Bundesinnenministerium nicht erfolgt.
Dies hat zur Folge, dass die Höhe des Wohngeldes in Ingolstadt unter der von Städten mit unter Umständen sogar niedrigerem Mietniveau aber höherer Mietstufe liegt. Je höher die Mietstufe umso höher letztendlich das Wohngeld.
Dies liegt zum einen daran, dass die Höhe des für die Wohngeldberechnung zu berücksichtigenden Einkommens an die Mietstufe gekoppelt ist. Je höher die Mietstufe umso höher darf das zu berücksichtigende Einkommen sein. Zum anderen hängt auch die Höhe der maximal zu berücksichtigenden Miete von der Mietstufe ab. Je höher die Mietstufe umso höher die maximal zu berücksichtigende Miete (bei einem Vier-Personenhaushalt beträgt die maximale Miete in Stufe III 656 €, in Stufe V 811 €). Die auf Wohngeld angewiesenen Mieter sind deshalb in Ingolstadt bei einem vergleichbaren Mietniveau gegenüber Städten mit höherer Mietstufe (z.B. Erlangen mit Stufe IV oder Regensburg mit Stufe V) mehrfach benachteiligt. Eine Korrektur der Einstufung Ingolstadts ist deshalb überfällig. Der SPD schwebt mindestens die Stufe IV wenn nicht gar V vor.