Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden
Antrag:
Städtische Wiesen- und Ödlandflächen sind, ähnlich dem KULAP-EU-Programm nicht vor dem 15. Juli zu mähen, bei Neuverpachtungen wird nur noch zu diesen Bedingungen verpachtet.
Städtische Wiesen- und Ödlandflächen, Wasenwege und Ackerraine dürfen grundsätzlich nicht abgemulcht werden.
Überackerungen bzw. Überbewirtschaftung über Grenzen kommunaler Liegenschaften hinaus, ob wissentlich oder unwissentlich sind auf die Eigentumsgrenzen der Kommune zurückzuführen und der Natur (s. o.) zurückzugeben.
Begründung:
Blühpflanzen sollen wieder die Möglichkeit erhalten zu verblühen und Samenstände zu bilden und dürfen daher vor dem 15. Juli nicht gemäht werden.
Mulchen oder umgangssprachlich “abschlegeln“ tötet durch die „Schlegel“ alle Tiere, die nicht schnell genug fliehen können z. B. Raupen, Insekten, Kleinsäuger wie Spitzmäuse und Nester von bodenbrütenden Vögeln wie Lerchen, Reptilien wie Eidechsen und Kröten. Deshalb muss es auf den Flächen der Stadt Ingolstadt grundsätzlich verboten werden, (außer auf Ackerbauflächen) insbesondere darf es nicht erlaubt sein an Ackerrändern und Wegen.
3.Oft können von den riesigen Bearbeitungsmaschinen in Land- und Forstwirtschaft die Flurgrenzen nicht mehr genau erkannt werden, dies führt dazu, dass insbesondere die Grenzen zu kommunalen Flächen überschritten werden. Diese können ohne großen Arbeitsaufwand z. B. mit dem Bayern Viewer kontrolliert und ggf. mit einem Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes korrigiert werden.
Eine Expertise unseres Umweltamtes zu diesen Antragspunkten würden wir befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Anton Böhm Stadtrat, Antrgsinitiator
gez. Robert Bechstädt Stadtrat
gez. Sabine Leiß Stadträtin
gez. Klaus Mittermaier Stadtrat
gez. Veronika Peters Stadträtin
gez. Jörg Schlagbauer Stadtrat
gez. Dr. Manfred Schuhmann Stadtrat
gez. Petra Volkwein Stadträtin
gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender