Gemeinschaftsantrag von Stadtrat Dr. Böhm, SPD und Stadtrat Niedermeier, BGI: Stellplatzsatzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Unterzeichner stellen folgenden

Antrag:

  1. Die Stadtverwaltung prüft, ob die Stellplatzsatzung von 1995, insbesondere die Aussage zu „gefangenen Stellplätzen“, noch den Anforderungen des modernen/heutigen Haus- und Wohnungsbaus entspricht.

  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Stellung zu folgendem Beschluss des VGH München zu nehmen: „Gefangene Stellplätze widersprechen den Anforderungen des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 BayBO an die „geeignete Beschaffenheit“, weil ihre Benutzbarkeit vom Parkverhalten eines anderen Parkplatzbenutzers abhängt (VGH Bayern, Beschluss vom 04.09.2015 – 1 ZB 14.1084).

  3. Das Bauordnungsamt prüft noch nachdrücklicher die Einhaltung der Stellplatzsatzung, vor allem bei Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bezüglich gefangener Stellplätze.

  4. Die Verwaltung erarbeitet eine Anpassung der Stellplatzsatzung an die Vorgaben des VGH gem. Ziffer 2 und legt diese Anpassung dem Stadtrat zur Entscheidung vor.

Begründung: Die Erlaubnis in der Stellplatzsatzung, so genannte „Gefangene Stellplätze“ errichten zu können, führt gerade in Wohnstraßen dazu, dass immer mehr Haus- und Grundstücksbesitzer nur die Minimalanforderung – nämlich eine Einzelgarage – der Stellplatzsatzung erfüllen. Durch die Duldung von Stellplätzen auf dem Vorplatz einer Garage kommt es gerade in den schmalen Wohnstraßen zu beengten Verkehrsverhältnissen. Besucher, Zulieferer u.a. sind gezwungen, auf der Straße zu parken. Schwierigkeiten bei der Durchfahrt für Müllabfuhr, Rettungsdienste etc. sind somit vorprogrammiert.

Der VGH München hat aus diesen Gründen in seinem im Antrag genannten Beschluss darauf hingewiesen, dass die Praxis, gefangene Stellplätze zu erlauben – wie sie auch in Ingolstadt angewandt wird -, unzulässig ist.

Daher muss in Ingolstadt eine umgehende Änderung/Anpassung der Stellplatzsatzung erfolgen.

Gleichzeitig muss das Bauordnungsamt noch nachdrücklicher, vor allem zukünftig in neuen Baugebieten, die Einhaltung der Stellplatzsatzung überprüfen.

gez. Dr. Anton Böhm Stadtrat

gez. Georg Niedermeier BGI