Presseerklärung SPD- Stadtratsfraktion: Absetzung der Vorlage „Umnutzung Praktikermarkt“

01. August 2014

Presseerklärung zur Absetzung der Vorlage „Umnutzung Praktikermarkt“ von der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung am 24. Juli 2014 durch den Oberbürgermeister

„Südostpark“ durch die kalte Küche ….. ?

Die SPD-Stadtratsfraktion fordert, dass bei Leerständen im Gewerbegebiet Manchin-ger Straße umgehend eine entsprechende Änderung des jeweiligen Bebauungspla-nes auf die Tagesordnung gesetzt wird um einen „Südostpark“ und damit ein weiteres Ausbluten der Innenstadt zu verhindern. Zur Vorgeschichte: In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung vom 24. Juli nahm OB Dr. Christian Lösel den Beratungsgegenstand „Umnutzung des ehemaligen Praktiker-marktes“ von der Tagesordnung, da dies einen Eingriff in eigentumsgleiche Rechte bedeutet, welche dem Eigentümer aus dem Bebauungsplan (Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung) erwachsen. Eine Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung sei aufgrund der Rechtslage entbehrlich. Die SPD-Stadtratsfraktion hatte im Vorfeld bereits in einer Presseerklärung angekün-digt, dass sie der Vorlage ohnehin nicht zustimmen werde. Bei den Artikeln, welche dort in Zukunft verkauft werden sollen, handelt es sich um Innenstadt relevantes Sortiment. Die nach § 11 BauNVO erforderliche Zweckbestimmung ist so weit gefasst, dass danach an diesem Standort quasi alles verkauft werden kann, also auch Innenstadt relevantes Sortiment. Die Zweckbestimmungen der Bebauungspläne für das AVANTI Gelände und das Gelände von ADLER sind identisch dazu. Dies hätte zur Folge, dass bei einem anstehenden Nutzerwechsel quasi „durch die kalte Küche“ ein „Südostpark“ als weitere Konkurrenz zur Innenstadt entstehen könnte, ohne dass Gremien der Stadt involviert sein müssten. Beim Gelände des ehemaligen Meister-kaufs besteht nach Auskunft der Verwaltung weder ein Bebauungsplan noch Sonder-gebiet im Sinne von § 11 BauNVO. Die vorliegenden Zweckbestimmungen stammen alle aus den 80-er und 90-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und begründen auch keinerlei Vorwurf an die damaligen Akteure, da seinerzeit eine Verödung der Innenstadt weder ein Thema noch voraussehbar war. Jedoch lassen sich nach Auskunft der Verwaltung Bebauungspläne und Zweckbe-stimmungen nach § 11 BauNVO ändern, wenn ein Nutzer kündigt und der Eigentü-mer noch nicht mit einem neuen Nutzer in Vertragsverhandlungen eingetreten ist. Eine Änderung sollte in Absprache mit dem Eigentümer getroffen werden. Wenn also die Rathauskoalition die Belebung der Innenstadt zu ihrem zentralen Thema der Periode bis 2020 erklärt hat, so müsste sie in diesen Fällen umgehend eine entsprechende Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes auf die Tagesord-nung setzen lassen. Alles Andere wäre unglaubwürdig.

gez. gez. gez.

Robert Bechstädt Dr. Manfred Schuhmann Hans-Joachim Werner Stadtrat, PlA Stadtrat, Sprecher PlA Fraktionsvorsitzender