Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am Freitag, den 10.10.2014 zu Pkt. 14 folgenden
Alternativ- bzw. Änderungsantrag:
1.Der Kommunale Ordnungsdienst wird nicht wie beabsichtigt im Wege der Fremdvergabe, sondern mit qualifiziertem, städtischem Personal fortgeführt.
2. Das Personal des Kommunalen Ordnungsdiensts wird von 3 auf 4 Personen aufgestockt und im städtischen Ordnungs- und Gewerbeamt eingegliedert.
3. Befugnisse und rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Kommunalen Ordnungsdiensts sind unter anderem: das Aussprechen von Verwarnungen, Erhebung und Einleitung von Bußgeldverfahren, Feststellung von Personalien, Erteilen von Platzverweisen, Sicherstellung oder Beschlagnahmung von Gegenständen, Überwachung von ordnungsrechtlichen Vorgaben in Gaststätten, Diskotheken und sozialen Brennpunkten sowie die Durchführung von Jugendschutzkontrollen und die Ausübung von unmittelbarem Zwang, wenn es die Situation erforderlich macht.
4. Weiterhin soll der Kommunale Ordnungsdienst bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z. B. Evakuierung bei Bombenfunden) und bei der Überwachung von Großereignissen (Festen, öffentliche Veranstaltungen) mitwirken.
5. Das Erscheinungsbild der Angehörigen des Kommunalen Ordnungsdiensts soll diese eindeutig als städtische Bedienstete ausweisen.
6. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts werden regelmäßig auf Fortbildungsveranstaltungen geschult, bei denen aktuelles, rechtliches Wissen aber auch Deeskalations- und Kommunikationstechniken vermittelt werden.
Begründung: Die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes hat sich bewährt. Das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wurde durch dessen Auftreten positiv beeinflusst. Die Präsenz eines Ordnungsdienstes ist aufgrund der zunehmenden Vorfälle unverzichtbar, seine Fortführung deshalb unbedingt erforderlich. Allerdings soll er künftig keinesfalls wie geplant in der Organisationsform eines privaten Sicherheitsdiensts, sondern mit qualifiziertem, städtischem Personal fortgeführt werden. Die Streife des Kommunalen Ordnungsdiensts wird von 3 auf 4 Personen aufgestockt, die Stellen sollen beim Ordnungs- und Gewerbeamt angegliedert werden. Damit die Sicherheit im Stadtgebiet weiterhin verbessert wird, ist es sinnvoll, die Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auszuweiten. Der Kommunale Ordnungsdienst soll künftig auch bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z. B. Evakuierung bei Bombenfunden) und bei der Überwachung größerer Ereignisse (bei Festen und öffentlichen Veranstaltungen) mitwirken. Ein uniformiertes Erscheinungsbild kennzeichnet die Angehörigen eindeutig als städtische Bedienstete und unterstützt den Wiedererkennungseffekt in der Bevölkerung. Bei Fortbildungsveranstaltungen sollen die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdiensts regelmäßig auf den aktuellen rechtlichen Stand gebracht werden. Die Kenntnisse sollen darüber hinaus auf Deeskalations- und Kommunikationstechniken erweitert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender
gez. Thomas Thöne Stadtrat
Bild: flickr, a_kep