Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Antrag:
Die Verwaltung wird unter Einbeziehung der Behindertenbeauftragten und der Bezirksausschüsse beauftragt zu überprüfen, inwieweit beim Neu- und Umbau von Spielplätzen aber auch bei Austausch und Ersatz von bestehenden Spieleinrichtungen Spielgeräte für Kinder mit Behinderung installiert werden können.
Alle Spielplätze werden auch auf ihre Zugänglichkeit hin überprüft. Gegebenenfalls sollen Möglichkeiten zur Barrierefreiheit für Kinder und Personen mit Gehbehinderungen bzw. Rollstuhlfahrern geschaffen werden.
Die Stadt setzt sich mit Privatbetreibern von Spielplätzen wie z. B. Vereinen oder Wohnungsbaugesellschaften in Verbindung und gibt Anreize, um diese zur Bereitstellung von behindertengerechten Spielgeräten zu bewegen.
Begründung:
Es ist unbestritten, dass das Spielen nicht nur die Kreativität von Kindern fördert, sondern auch einen wertvollen Beitrag zu deren Entwicklung leistet. Spielen ist für Kinder jeden Alters sehr wichtig. Der klassische Spielplatz ist leider nicht behindertengerecht. Behinderte Kinder dürfen keinesfalls ausgegrenzt werden. Auch sie haben ein Recht, ihre kognitiven Fähigkeiten zu erlernen.
Behindertengerechte Spielplätze bieten gleichermaßen Kontaktmöglichkeiten für behinderte und nichtbehinderte Kinder. Das hat den Effekt, dass das Sozialverhalten beiderseits positiv beeinflusst wird. Behinderte Kinder werden nicht mehr als “außergewöhnlich“ betrachtet, sondern gleichgestellt wahrgenommen.
Spielplätze müssen nicht nur barrierefrei für Eltern, Menschen im Rollstuhl oder Betreuungspersonen mit Mobilitätseinschränkung zugänglich gemacht werden, es müssen ebenso Maßnahmen ergriffen werden, um Spielgeräte auf Spielräumen integrativ zu gestalten. Die Spielgeräte sollen in Zukunft von behinderten und nichtbehinderten Kindern gleichermaßen genutzt werden können. In anderen Städten gibt es schon Spielplätze mit behindertengerechten Spielgeräten, wie z.B. Schaukeln auf denen Kinder, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, mit eben diesem das Gerät befahren können (Rollstuhlfahrer -Karussell, - Schaukel, -Wippe). Es gibt aber auch eine Vielzahl verschiedener Spielgeräte, die für Menschen ohne und mit Behinderung geeignet sind. Es ist darauf zu achten, dass verschiedene Spielangebote für Kinder mit Sehbehinderung, geistiger oder körperlicher Behinderung auf deren Bedürfe abgestimmt, verfügbar sind. Inklusion sollte bereits bei den Kleinsten beginnen!
Die Verwaltung kann dazu auch auf der Internetseite: http://nullbarriere.de/kinderland-emsland-spielgeraete.htm Informationen einholen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sabine Leiß Stadträtin
gez. Achim Werner Fraktionsvorsitzender
gez. Thomas Thöne Sprecher Sozialausschuss
Foto:flickr/WALDEMAR MERGER