SPD will geförderte Wohnungen auf dem ehemaligen Rietergelände

27. Juni 2019

Die SPD-Stadtratsfraktion verbindet mit der Entwicklung des ehemaligen Rietergeländes große Hoffnungen. Die Stadt habe die einmalige Chance, mit einer entsprechenden Planung den Nordosten der Stadt erheblich aufzuwerten. In einem Antrag fordern die Sozialdemokra-ten, auf dem Gelände 30 Prozent geförderte Wohnungen zu errichten und dabei auch Woh-nungsbaugenossenschaften und Baugemeinschaften zu berücksichtigen. In einem städte-baulichen Vertrag soll sich der Grundstückseigentümer, die Gerch Group verpflichten, einen Beitrag zur Finanzierung der Infrastruktur zu leisten. Bestandteile des neuen Viertels müssten ein schlüssiges Verkehrskonzept und ausreichende Grünanlagen sein.

Am liebsten hätte es die SPD gesehen, wenn die Stadt ihr Vorkaufsrecht für das Gelände in Anspruch genommen hätte. Eine entsprechende Initiative war in Vorbereitung, als die Nach-richt vom Kauf des Geländes durch die Gerch Group die Runde machte. Aber auch so hat die Stadt nach Auffassung von Fraktionschef Achim Werner ausreichende Mittel in der Hand, um die Planung positiv zu beeinflussen. Die bisherigen Gespräche mit den Vertretern des Investors, so Werner, seien auch durchaus ermutigend verlaufen. So habe der schon sein Einverständnis signalisiert, auch geförderte und damit bezahlbare Wohnungen zu bauen bzw. Baugenossenschaften mit einzubinden. Für die denkmalgeschützen Hallen auf dem Rietergelände können sich die Sozialdemokraten ein besonderes Projekt vorstellen, nämlich ein Zentrum für die Kreativwirtschaft. Diese gewinnt zunehmend an Bedeutung und könnte zu einem weiteren Jobmotor werden. Im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbs will die SPD mit ihrem Antrag entsprechende Pflöcke einschlagen. Der Antrag umfasst vier Punkte: 1. Die Stadt Ingolstadt legt im Bebauungsplan für das ehemalige Rieter- und Bäumler-Areal fest, dass ein 30%iger Anteil an geförderten sozialgebundenen Wohnraum zu schaffen ist.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob auf dem zukünftigen „INquartier“ eine finanzielle Förderung von sozialgebundenen Wohnraum aus Landes- und Bundesmitteln erfolgen kann.
  1. Die Verwaltung nimmt Verhandlungen mit dem Investor auf mit dem Ziel, einen städtebau-lichen Vertrag abzuschließen, indem sich dieser verpflichtet, einen Beitrag zur Infrasturktur (z. B. Kinderbetreuungsplätze, Straßenerschließung) zu leisten.

  2. im Rahmen der Verhandlungen über den städtebaulichen Vertrag strebt die Stadt an, dass in den denkmalgeschützten Hallen auf dem Gelände ein Zentrum für die Kreativwirtschaft errichtet wird.

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